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Törn Logbuch:
Dein unverzichtbares Bordlog für Charteryachten

Lückenlos, rechtssicher, manipulationsgeschützt: Dein Schutzschild bei jedem Chartertörn

Stell dir vor, du übernimmst deine Charteryacht im Stützpunkt. Die Crew brennt auf das Auslaufen. Bist du perfekt vorbereitet oder vertraust du blind darauf, dass an Bord schon alles glattgeht?

Cover des Buches Törn Logbuch – Das unverzichtbare Bordlog für Charteryachten von Andreas Konrad. Zuverlässige und rechtssichere Logbuchführung aus der maritimen Praxis

Ein Segeltörn oder eine Urlaubsreise auf einer gecharterten Yacht ist für jeden Skipper das ersehnte Jahreshighlight. Wochenlang wurde die Route geplant, die Crew zusammengestellt und die Vorfreude gesteigert. Du trägst als Schiffsführer die volle Verantwortung für das Schiff und das Leben deiner Mannschaft.

Doch viele unterschätzen ein elementares Detail an Bord: Die lückenlose und ordnungsgemäße Logbuchführung. Was unter Sportbootfahrern oft fälschlicherweise als „lästige, freiwillige Pflicht“ abgetan wird, ist im Ernstfall deine einzige Lebensversicherung. Das Gesetz schreibt die Dokumentation unmissverständlich vor. Kommt es zu einem Schadensfall, einer Grundberührung oder einem technischen Defekt, trennt sich die Spreu vom Weizen. Behörden, Versicherungen und Gutachter fordern als allererstes deine Aufzeichnungen an. Wer hier auf unvollständige Notizen oder rein elektronische Apps setzt, geht ein immenses Risiko ein: Totalausfälle der Bordelektronik oder Wasserschäden vernichten digitale Daten in Sekunden. Ohne physischen, dokumentenechten Nachweis stehst du im Haftungsfall mit leeren Händen da.

Das muss nicht so sein. Das Törn Logbuch von Andreas Konrad ist dein strukturiertes und analoges Sicherheitsnetz, um all deine navigatorischen und organisatorischen Pflichten mit minimalem Aufwand absolut rechtssicher zu erfüllen.


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⚖️ Die harte Realität: Logbuchpflicht auf Sportbooten ist Gesetz

Unter vielen Freizeitkapitänen hält sich hartnäckig der Mythos, ein Logbuch sei auf privaten Yachten oder Charterbooten nicht zwingend vorgeschrieben. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Pflicht zur Logbuchführung gehört untrennbar zur guten Seemannschaft und ist ein zentrales Element verantwortungsbewusster Schiffsführung.

Für Sportboote unter deutscher Flagge gelten klare, unmissverständliche gesetzliche Vorgaben. Die rechtliche Logbuchpflicht ergibt sich primär aus dem Schiffssicherheitsgesetz (SchSG), der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) sowie der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV). Sogar im internationalen SOLAS-Abkommen ist die Führung verankert – während sie dort für manche Staaten als Empfehlung deklariert ist, hat der deutsche Gesetzgeber sie für deutsche Schiffsführer als strikt verbindlich vorgeschrieben.

Um dir das Wälzen trockener Paragrafen zu ersparen, findest du hier die unbestechlichen Kernvorgaben der SchSV im direkten Überblick:

Wichtige gesetzliche Vorgaben der SchSV (Abschnitt B.II) im Überblick

Gesetzliche Vorgabe (SchSV) Praxisnahe Bedeutung für dich als Skipper
Mitführungspflicht (B.II.1.1 & 1.3) Seetagebücher (Schiffstagebuch) müssen zwingend aktiv an Bord mitgeführt und fortlaufend gepflegt werden.
Schiffsidentifikation (B.II.3.1) Ein Seetagebuch muss eindeutig auf das jeweilige Schiff ausgestellt sein (Name und Unterscheidungssignal).
Seiten-Integrität (B.II.3.2) Das Buch muss täglich geführte, fortlaufend nummerierte Seiten sowie Leerseiten für zusätzliche Anmerkungen enthalten.
Manipulationsschutz (B.II.3.4) Elektronische Datenträger sind nur zulässig, wenn sie speziell zugelassen sind und jede nachträgliche Veränderung unmissverständlich erkennbar machen. Einfache Apps oder Excel-Tabellen erfüllen dies nicht!
Dokumentensprache (B.II.4.1) Das Tagebuch ist in deutscher Sprache oder der an Bord vereinbarten, offiziellen Arbeitssprache zu führen.
Fälschungssicherheit (B.II.4.3) Radieren, das Entfernen von Seiten oder unkenntlich machen ist streng verboten. Jede Korrektur muss lesbar bleiben, datiert und visiert werden. Loseblattsammlungen sind daher rechtlich unzulässig.
Unterschriftenpflicht (B.II.4.4) Jede einzelne Eintragung muss am Ende des Tages von der verantwortlichen Person (dem Schiffsführer) eigenhändig unterschrieben werden.

🧭 Sondervorschriften für Charter- & Sportboote (SchSV B.II.8)

Selbst für kleinere Sportboote, die nicht im amtlichen Schiffsregister eingetragen werden müssen, gelten unerbittliche Mindestanforderungen. Laut B.II.8.1 gilt ein Aufzeichnungsträger genau dann als rechtsgültiges Logbuch, wenn der Schiffsführer ihn klar als „Logbuch-Aufzeichnungen“ deklariert. Zudem verlangt B.II.8.2, dass sachkundige Dritte (z. B. Gutachter oder die Wasserschutzpolizei) die dokumentierten Inhalte leicht und zusammenhängend nachvollziehen können.



⚙️ Konzipiert für Charterer – Maximaler Nutzen mit minimalem Aufwand

Klassische Logbücher sind für Eigner ausgelegt und erfordern das mühsame, jahrelange Mitschreiben über Hunderte von identischen Seiten. Mein Törn Logbuch bricht mit dieser starren Tradition. Es wurde speziell für Charteryachten, Urlaubs- und Wochenendtörns sowie Ausbildungsfahrten (SBF, SKS, SSS, SHS) entwickelt – insbesondere für Situationen, in denen an Bord keine oder nur unvollständige Logbücher vom Vercharterer bereitgestellt werden.



📖 Exklusive Einblicke: Wirf einen Blick in das Bordlog

Überzeuge dich selbst von der durchdachten Struktur, dem manipulationssicheren Aufbau und der hohen Praxisrelevanz des Layouts. Klicke auf die Vorschauen, um das Cover und ausgewählte Innenseiten im PDF-Format vergrößert darzustellen:


Zuletzt aktualisiert am: 16.07.2026