Sportbootführerschein Binnen (Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstrassen)Online Live webinar zum Sportbootführerschein

- neue Fragen ab dem 1.8.2023 für den SBF Binnen -

 

Der Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit demGeltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, Sonderband (B 8414) zu dem Verkehrsblatt vom15. November 2011 – WS 25/6234.3/2-SBF – (VkBl. Seite 887), der zuletzt durch dieBekanntgabe der Änderung vom 25. April 2017 – WS 25/6262.9/2-9-1 – (VkBl. Seite 522)geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


1. Die Frage 38. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:„38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke undAntifouling-Beschichtungen für Ihr Boot?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:„a. Beim Umweltbundesamt.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:„b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:„c. In der Sportbootführerscheinverordnung.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:„d. In der Sportbootvermietungsverordnung.“

 

2. Die Frage 58. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:„58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler,Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtemVerhalten auf dem Wasser?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:„ a. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:„b. Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicherauf See“.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:„c. Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und InternationalesSignalbuch.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:„d. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.“

 

3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:„59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohneFahrerlaubnis geführt werden?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:„a. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:„b. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von derAntriebsleistung.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:„c. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:„d. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“

 

4. Die Frage 73. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:„a. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung einesVerbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1(Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“

b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:„b. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung einesVerbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1(Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“

c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:„c. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung einesVerbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1(Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“

d) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:„d. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung einesVerbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1(Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“

 

5. In Frage 78. wird die Fragestellung wie folgt gefasst:

„78. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit undfachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßenerfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW beiVerbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb)oder weniger beträgt?“

 

6. In Frage 79. wird die Fragestellung wie folgt gefasst:

„79. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit undfachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) beträgt?“

 

7. In Frage 83. werden in der Fragestellung die Wörter „mit Ausnahme des Rheins“ gestrichen.

 

8. Die Frage 263. wird wie folgt geändert:

a) In der Fragestellung wird das Wort „ständiger“ gestrichen.

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:„a. Es nimmt anfangs zu bis zu einem Maximum, von da wieder ab, bis Auftriebs- undGewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:„b. Es nimmt anfangs ab bis zu einem Minimum, von da wieder zu, bis Auftriebs- undGewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:„c. Es nimmt anfangs ab und erreicht ein Maximum, wenn Auftriebs- undGewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:„d. Es nimmt anfangs ab und erreicht sein Minimum, bis Auftriebs- undGewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

 

Diese Änderungen treten ab dem 1.8.2023 in Kraft

 

Alle Angaben ohne Gewähr

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 21.07.2023

 

 

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