Datenschutzako paragraph

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und halten uns an die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Durch den Besuch unseres Internetauftritts können Informationen (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) über den Zugriff auf dem Server gespeichert werden. Es werden keine personenbezogenenen (z. B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) Daten gespeichert.

Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, sofern möglich, nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt.

Hiervon ausgenommen ist die Weiterverarbeitung von Anmeldungen zum Zwecke der Bearbeitung von Törnbuchungen und anderen Bestellungen auf unserer Webseite. Mit der Abgabe seiner persönlichen Daten bei der Anmeldung bzw Bestellung, stimmt der Besucher ausdrücklich der Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten zu. Dies bezieht sich auch auf die Weiterverabeitung und Speicherung der Daten bei unseren Servicepartnern zur Bearbeitung der Törnbuchung oder Bestellung.

Der Anbieter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistet werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstandenen Schäden.

Stand: 22.03.2020

 

Zulassungenako paragraph

Würdet Ihr in einen Reisebus steigen, der keine TÜV-Zulassung hat? Die Antwort wird wohl NEIN lauten.

Im Bereich von Sportbooten müssen alle Yachten umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen. Das ganze nicht nur in Deutschland, wenn man unter deutscher Flagge unterwegs ist, sondern auch im Ausland. Und diese Prüfungen und Genehmigungen sind manchmal noch komplexer als in Deutschland.

Wir haben hier einmal Informationen über die Zulassungen in Deutschlandm Spanien und den Kanaren zusammengetragen. Da wir diese Zulassungen alle haben, können wir uns zu Recht als Spezialist für Zulassungen zur gewerblichen Nutzung von Sportfahrzeugen bezeichnen. Diese führen wir auch gerne im Auftrag von anderen Veranstaltern durch.

Malaga - Gibraltar - Gran Canaria

Gibraltar Segelreise700 Seemeilen Atlantik pur - mit den SPIRITs auf die Kanaren!

Blauwassersegeln pur: um dem Winter zu entfliehen nehmen wir Mitte Oktober und Ende November von Malaga aus Kurs auf  die Kanaren. Wenn die Zeit und die Wetterlage es erlaubt fahren wir dabei eventuell über Madeira. Die wunderschöne Inselgruppe Madeira liegt ca. 550 südwestlich von Lissabon und ca. 400 sm westlich von Marokko und bietet ein immerwährendes mildes Klima. Anschließend geht's weiter auf die Kanarische Inseln zunächst nach Tenerifa und dann nach Gran Canaria mit Zielhafen Puerto Mogan.

Segelreise Gibraltar Gran CanariaEine andere Route wäre von Gibraltar über Lanzarote und Fuerteventura nach Gran Canaria mit Zielhafen Puerto de Mogan. Diese beiden Inseln gehören zu den "großen" Inseln der Kanaren und unterscheiden sich erheblich voneinander. wie stark, muss man eigentlich selber erleben, wenn man daran vorbei segelt. Malerische Orte säumen die Küste wie z.B. Arecife, Puerto Calero, Rubicon oder Morro Jable.

Dies ist eine Segelreise auf dem offenen Atlantik. Die Überfahrt von Gibraltar nach Madeira oder Lanzarote dauert 4-7 Tage je nach Ziel und Wind und wird auch gerne als kleine Atlantik Querung bezeichnet. Dies bedeutet Nachtwachen und viel segeln. Die Sterne sind unsere Begleiter auf diesem Törn. Mehr segeln geht kaum noch.

Gefahren wird dabei auf unserer bekannten Segelyacht SPIRIT vom Typ Bavaria 44 oder auf der "magic SPIRIT" vom Typ Bavaria 50. Beide Yachten sind entsrechend dem Revier Atlantik ausgestattet und verfügen über das staatliche Sicherheitszeugnis der Berufsgenossenschaft Verkehr, Abt. Schiffssicherheit (SeeBG).Atlantik Malaga - Kanaren

Segelvorkenntnisse und erste Törnerfahrungen sind auf diesen Offshore-Erfahrungstörns gewünscht, damit meinen wir aber keine überdurchschnittliche Segelerfahrung, sondern man sollte vor allem seefest sein (spätesten nach ersten Tagen der Gewöhnung). Bei der Zusammenstellung der Teilnehmer achten wir außerdem darauf, daß ausreichend Erfahrung an Bord vorhanden ist, so daß auch jemand, der noch keine eigene Wache gehen kann die Chance hat an diesem außergewöhnlichen Törn teilzunehmen. Ganz wichtig sind Spaß am Segeln, Teamfähigkeit und ein positiver Teamgeist sowie die Bereitschaft unter Anleitung unserer Profi-Skippers an der Führung und Bedienung der Yacht aktiv teilzunehmen.

Segeln Puerto de Mogan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termine, Preise, Buchung

 

 

 

 

Letztes Update:  27.09.2021

Zulassung Kanaren für gewerbliche TörnsFlagge Kanaren

Seit Herbst 2019 gibt es neue Regularien auf den kanarischen Inseln, wenn man dort gewerbliche Törns anbieten will. Warum wir dies hier beschreiben? Ganz einfach ... wir wollen jeden Törninteressierten vor schwarzen Schafen schützen, welche illegal auf den Kanaren tätig sind. Hier besteht nämlich jederzeit die Möglichkeit, dass die Yacht an die Kette gelegt wird oder sogar der Schiffsführer verhaftet wird. Tja, und dann ist der Törn für die Teilnehmer zu Ende.

Fangen wir einmal von vorne an. Die Kanaren gehören zwar zu Spanien, sind aber autonom und gehören steuerrechtlich nicht zu Spanien. Innerhalb der EU haben die Kanaren ebenfalls den Sonderstatus der s.g. EU-Außenhandelszone. Dies ist vergleichbar mit den karibischen Inseln, welche zu Frankreich, den Niederlanden usw. gehören. Am deutlichsten sieht man es an der Mehrwertsteuer. In Spanien heißt die Mehrwertsteuer IVA und beträgt 21%. Auf den Kanaren hingegen heißt die Mehrwertsteuer IGIC und seit 2020 wieder 7,0%. Das sind natürlich nur die normalen Steuersätze.

ako paragraphUnd vorsicht, wenn Ihr von den Kanaren nach Deutschland zurückfliegt. Während man aus Spanien 4 Stangen Zigaretten nach Deutschland mitbringen darf, sind es von den Kanaren gerade einmal 200 Zigaretten (also eigentlich nur eine Stange). Illegale Einfuhren nach Deutschland sind teuer. Informiert euch bitte vorher beim Zoll.

Nun aber zurück zu gewerblich durchgeführten Törns. Wichtig hierbei ist von allen Törnwilligen:

Lasst Euch bestätigen, dass Euer Reiseanbieter diese Regularien einhält.

Denn wer gewerbliche Törns anbietet und durchführen möchte, muss eine Menge von Auflagen erfüllen. Wir versuchen dies hier einmal zusammenzufassen.AgenciaTributaria

  • Matrikulationssteuer
    Jede Yacht über 12m Länge muss eine Erklärung des spanischen Finanzamtes (Agencia Tributaria) bezgl. der Matrikulationssteuer haben. Die Matrikulationssteuer ist unterschiedlich und beträgt je nach Provinz in Spanien 11% - 13,5% des Schiffswertes.

  • DUA
    Jedes Schiff, also auch Yachten, müssen, wenn sie auf die Kanaren kommen eine entsprechende Zoll-Erklärung abgeben. Dann muss man 13,5% IGIC (Einfuhrumsatzsteuer) auf den Schiffswert abführen. Noch einmal .... gezahlte EUROPÄISCHE Mehrwertsteuer zählt hier nicht. Die Kanaren sind autonom und unterliegen nicht der europäischen Mehrwertsteuergesetze. Einnahmen der IGIC aus der gewerblichen Nutzung wird mit der Zahlung für die DUA verrechnet, vorausgesetzt die Yacht bleibt weniger als 6 Monate auf den Kanaren. Den Rest von der gezahlten IGIC bekommt man zurück.

  • Kanarische Steuernummer
    Man benötigt eine Steuernummer (CIF) auf den Kanaren. Eine spanische Steuernummer (CIF) ist auf den Kanaren nicht gültig! Um diese zu bekommen muss man eine kanarische Firma gründen oder dort eine Niederlassung haben.

  • Persönliche Steuernummer
    Es werden diverse persönliche Steuernummern (NIE) benötigt. Diese müssen entsprechend beantragt werden und zwar für den Geschäftsführer und für den kanarischen Repräsentanten, welche i.d.R. unterschiedlich sind.Der Repräsentant benötigt eine spanische Adresse.

  • Zertifikate
    Es werden diverse Zerfifikate benötigt vom TGSS, von der AEAT und der ATC. Im wesentlichen geht es darum, dass das Unternehmen keine Schulden hat.

  • Handelsregisterauszug
    Man benötigt einen aktuellen Handelsregisterauszug. Sind Ausländer (z.B. Deutsche Firmen) beteiligt, dann muss ein aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug vorhanden sein, dieser muss vom zuständigen deutschen Gericht mit einer Apostille versehen werden und dann muss alles von einem in Spanien vereidigten Übersetzer ins spanische übersetzt werden.

  • Monatliche Steuererklärungen
    Es müssen monatliche Steuererklärungen abgegeben werden. Was die kanarische IGIC betrifft, die natürlich vom Veranstalter abgeführt werden muss, ist bereits oben unter DUA beschrieben. Aber natürlich braucht das Unternehmen hierzu einen kanarischen Steuerberater.

  • ITB
    Das ist im wesentlichen genau das gleiche wie das deutsche Sicherheitszeugnis gem §52a SchSV, ausgestellt von der BG Verkehr, Abt. Schiffssicherheit. Man will zwar dieses Zeugnis in einer spanischen beglaubigten Übersetzung haben, aber man benötigt eine vergleichbare spanische Abnahme. Hier gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten, welches die deutschen Behörden weniger interessiert.

  • Certificado Puerto Base
    Eine offizielle Bestätigung des Heimathafens auf den Kanaren, dass man die Yacht hier regelmäßig antrifft.

  • Übersetzungen
    Alle Unterlagen wie z.B. Flaggenzertifikat (oder beglaubigter Auszug aus dem Schiffsregister), Frequenzzuteilungsurkunde, staatliches Sicherheitszeugnis, Besatzungszeugnis, Handelsregisterauszug, Auszug aus dem Schiffsregister und Frequenzzuteilungsurkunde müssen durch einen in Spanien vereidigten Übersetzer ins spanische gebracht werden. Alle Übersetzungen müssen ebenfalls an Bord sein.

  • Versicherungen
    Neben den deutschen Versicherungen muss zusätzlich eine SOVI (eine Art Insassenunfallversicherung) in Spanien abgeschlossen werden.

  • Despacho
    Wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, bekommt man von der Capitania auf den Kanaren ein s.g. Despacho. Und damit darf man dann auf den Kanaren gewerblich Törns anbieten und durchführen.

KanarenWer diese Unterlagen nicht hat oder zusammenbringt, führt einen Törn illegal durch. Das gilt auch, wenn der Veranstalter eine Yacht chartert. Der (kanarische) Staat möchte eben an den Einnahmen beteiligt werden .... und das ist eben europäisches Recht. Dafür muss der Veranstalter die Steuern natürlich nicht in Deutschland abführen. Aber noch einmal:

Lasst Euch vor einer Buchung bestätigen, dass Euer Reiseanbieter diese Regularien einhält.

Auch wenn der Törn auf einer Charteryacht durchgeführt wird, muss er bei der kanarischen Finanzverwaltung (Agencia Tributaria) angemeldet werden. Ist dies nicht der Fall, kann sogar der Schiffsführer verhaftet und erst gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung wieder freigelassen werden. Das gilt auch, wenn der Schiffsführer nicht der Reiseveranstalter ist.

Ach, um auch das gesagt zu haben: Wir haben natürlich alle diese Genehmigungen. Am 1.11.2019 sind wir vom kanarischen Zoll (Agencia Tributaria) kontrolliert worden. Es war alles in Ordnung. Nachdem man gesehen hat, dass wir die Unterlagen hatten, erhellte sich das Gesicht der netten Beamten.

 

 

 

 

Letztes Update:  01.06.2021

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Webseite. Mit der Nutzung unserer Webseite erklärst Du Dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.