Logbuchführung - gesetzliche GrundlagenRechtliche Grundlagen

Die Logbuchführung gehört zur guten Seemannschaft und ist ein zentrales Element verantwortungsbewusster Schiffsführung. Dennoch hört man unter Sportbootfahrern häufig die Aussage, dass ein Logbuch auf Yachten nicht notwendig oder nicht vorgeschrieben sei.
Das ist falsch.

Für Sportboote unter deutscher Flagge gelten klare gesetzliche Vorgaben. Die Logbuchpflicht ergibt sich aus:

  • Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)

  • Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

  • Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SeeFSichV)

Darüber hinaus wird die Logbuchführung bereits in SOLAS beschrieben. Zwar ist sie dort für Sportboote als freiwillig gekennzeichnet – für deutsche Schiffsführer ist sie jedoch verbindlich vorgeschrieben. Damit gilt:
Auf Sportbooten unter deutscher Flagge muss ein Logbuch geführt werden.

Um dir die komplexen Gesetzestexte zu ersparen, findest du hier die wichtigsten Aussagen aus der SchSV in verständlichem Überblick:


Törn Logbuch Cover Amazon

Wichtige gesetzliche Vorgaben im Überblick

Pflichten und Definitionen (SchSV B.II)

  • Seetagebücher umfassen das Schiffstagebuch und das Maschinentagebuch (B.II.1.1).

  • Sie müssen an Bord mitgeführt werden. Eintragungen erfolgen in der Regel im Schiffstagebuch (B.II.1.3).

  • Ein Seetagebuch muss auf das Schiff ausgestellt sein, dessen Name und Unterscheidungssignal darin vermerkt sind (B.II.3.1).

  • Das Tagebuch muss täglich geführte, fortlaufend nummerierte Seiten enthalten, inklusive Leerseiten für zusätzliche Anmerkungen (B.II.3.2).

 

 

Regeln zur Nutzung & Manipulationsschutz

  • Elektronische Datenträger dürfen nur verwendet werden, wenn sie besonders zugelassen sind und eine nachträgliche Veränderung erkennbar machen (B.II.3.4).

  • Das Seetagebuch ist in deutscher Sprache oder der an Bord üblichen Arbeitssprache zu führen (B.II.4.1).

  • Radieren, Seiten entfernen oder unkenntlich machen ist streng verboten. Korrekturen müssen lesbar bleiben, datiert und unterschrieben (B.II.4.3).

  • Jede Eintragung muss von der verantwortlichen Person unterschrieben werden (B.II.4.4).

 

 

Sondervorschriften für nicht eintragungspflichtige Sportboote (SchSV B.II.8)

Auch Sportboote, die nicht im Schiffsregister eingetragen werden müssen, unterliegen den Regeln guter Seemannschaft und bestimmten Mindestanforderungen:

  • Ein Aufzeichnungsträger gilt als Logbuch, wenn der Schiffsführer ihn als "Logbuch-Aufzeichnungen" kennzeichnet (B.II.8.1).

  • Dritte müssen die Inhalte leicht und zusammenhängend nachvollziehen können (B.II.8.2).

Damit wird klar:
Auch auf Sportbooten und Charteryachten besteht unter deutscher Flagge eine Logbuchpflicht.

 

 

Logbuch Eintragung Beispiel

Unser Törn Logbuch erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen

Das Törn Logbuch von Andreas Konrad wurde speziell für:

✔ Charteryachten
✔ Urlaubs- und Wochenendtörns
✔ Ausbildungsfahrten (SBF, SKS, SSS, SHS)

entwickelt – insbesondere für Situationen, in denen an Bord keine Logbücher vorhanden sind, obwohl sie vorgeschrieben sind.

Mit diesem Logbuch kannst du:

  • allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen

  • deine Schiffsführung rechtssicher dokumentieren

  • im Schadensfall wichtige Nachweise erbringen

  • und gleichzeitig strukturiert, klar und praxistauglich arbeiten

Ein Logbuch schützt dich – rechtlich und praktisch.
Mit diesem Bordlog kannst du deine Verantwortung als Schiffsführer vollständig erfüllen.

 

 

 

 

Letzte Änderung:  23.11.2025