Zulassung BG Verkehr, Abt.: Schiffssicherheit (ehem. SeeBG)ako IMG 0531

Alle Yachten unter deutscher Flagge, welche gewerblich z.B. als Ausbildungsyacht genutzt werden sollen, benötigen dafür ein Sicherheitszeugnis der deutschen Behörden. Die "Oberwächter" und natürlich auch ausstellende Behörde ist BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit.

Geregelt ist dies in der "Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich" ... oder auch kurz Seesportbootverordnung (SeeSpbootV).

ako IMG 5967Diese Regelungen gelten weltweit, also auch wenn die Yacht nicht im deutschen Hoheitsgebiet agiert. Wenn Ihr also auf einer gewerblichen Yacht einen Ausbildungstörn oder auch auch eine Segelreise buchen wollt, vergewissert Euch, dass die Sicherheitsrichtlinien auch eingehalten werden.

Oder steigt Ihr in einen TÜV-fälligen Reisebus?

Alle Informationen hierzu findet Ihr auch in der Informationsschrift für gewerbsmäßig genutzte Sportboote der BG-Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit.

Um ein Sicherheitszeugnis zu erhalten, muss die entsprechende Yacht bei einem Besichtiger der BG Verkehr, diesntstelle Sicherheit vorgeführt werden. Nunja, es gibt keine s.g. "TÜV-Stelle" wo man vorfahren kann. Und da die Schiffe und Yachten weltweit unterwegs sind, ist es auch nicht so einfach mit dem Schiff oder der Yacht irgendwo nach Deutschland zu fahren. In diesem Falle kommt der Knochen zum Hund ... das bedeutet die Besichtiger kommen dahin, wo die Yacht oder das Schiff gerade liegt. das ganze natürlich geplant und mit entsprechendem Termin.Safety Certificate

Eine Sicherheitsprüfung ist immer für zwei Jahre gültig. Das bedeutet im Umkehrschluss, eine Sicherheitsüberprüfung muss alle zwei Jahre wiederholt wird. Wir möchten auch nicht verhehlen, dass dies viel Geld kostet und sich auf den Reisepreis der legalen niederschlägt. Aber Ihr zahlt viel Geld für versicherungen und wollt dann auf eine Yacht oder in einen Bus steigen, der keinen "TÜV" hat, um etwas Geld zu sparen?

SBZ CDas Sicherheitszeugnis gibt es in drei verschiedenen Versionen, den s.g. Fahrgebieten. Nehmen wir einmal das "kleinste" Fahrgebiet C. Fahrzeuge mt diesem Sicherheitszeugnis dürfen im küstennahen Bereich gewerblich agieren. Für die weltweite Fahrt benötigt man eine Abnahme für das s.g. Fahrgebiet A. Hier muss man weitere Sicherheitsauflagen erfüllen ... was man sicherlch auch nachvollziehen kann.

Hat eine Yacht ein entsprechendes Sicherheitszeugnis für ein Fahrzeug, kann man anschließend das s.g. Schiffsbesatzungszeugnich beantragen. Dies bekommt man sowohl für das vorgesehene Fahrgebiet sowie für Fahrgebiete für küstennähere Fahrten.

Weitere Informationen bezgl. einer besichtigung bekommt man natürlich bei der BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung: 04.06.2021

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